Es ist genauso wie ich das am 04.07.2014 in meiner Veröffentlichung geschrieben habe!
Die Nazis, beschäftigt bei der Kölner Justiz (offiziell von Amtsgerichtsvizepräsidentin Heike Kremer bestätigt), haben mein Schreiben tatsächlich ignoriert!!!
Natürlich sind die Nazis nicht ganz dumm und haben die Rechnung auf den 04.07.2014 rückdatiert.
Aber was soll das letzten Endes bringen? Eine Stellungsnahme bleiben die mir trotzdem schuldig!
Hier die Rechnung, so wie immer:
Und hier meine übliche Zurückweisung:
Natürlich werden die das Programm wie üblich bis zum Schluss durchziehen, das heißt Mahnung, Ladung zum Strafantritt, Schreiben vom Helfers Helfer Andreas Neumann…
Also die übliche Nazi-Prozedur, wobei natürlich nicht auf meine Zurückweisungen/Schreiben eingegangen werden!
Bin auch gespannt was als Nächstes kommt?!
Die Nazis bei der Kölner Nazi-Justiz haben noch u. a. zweimal Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und natürlich können die durch meine Veröffentlichungen – Beleidigungen (Meinungsstraftaten) ohne Ende stricken, bis ich irgendwann lebenslänglich zusammen habe – alleine nur durch die illegalen Strafbefehlen/Ersatzfreiheitsstrafen!!!
Ach ja, nicht zu vergessen – natürlich die „Verbotene Mitteilung“ wegen den letzten Aburteilungstermin am 06.05.2014, das fälschlicher Weise auch als Gerichtsverhandlung bezeichnet wird!
Mit sehr viel brauner Fantasie, das die Nazis bei der Kölner Nazi-Justiz haben, kann man sogar zweimal lebenslänglich mit den illegalen Strafbefehlen/Ersatzfreiheitsstrafen erreichen!!!
Vielleicht wollen die Nazis damit erreichen, dass ich mit den Berichten hier aufhöre, aber den gefallen werde ich nicht tun, weil ich Menschenrechte besitze und die in der Form von Meinungsfreiheit fleißig davon gebrauch mache, das die Nazis bei der Kölner Nazi-Justiz gar nicht kennen!!!!!!!
Naja, es sind halt Juristische Personen (Sachen) und Sachen haben nun mal keine Menschenrechte, daher braucht man nicht erwarten, dass die so was kennen!
– Eigener Bericht DJ Silvan –
Hier die Datenbank mit der vollständigen Korrespondenz in der PDF-Datei:
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