Bestimmt werden die Nazischweine das auch komplett ignorieren und wieder mit der Ladung zum Strafantritt nach den Nazi-Gesetzen ankommen!!!
Nun zitiere ich noch den Paragrafen aus dem BGB, den ich in meinem Schreiben erwähnt habe!
Für die Experten und Insider, dieser Paragraf handelt es sich nicht um das Staatliche BGB, sondern ist als AGB der BRD-Firma zu betrachten!!!
Daher habe ich das auch in die eckige Klammer gesetzt.
„BGB §286 – Verzug des Schuldners – Abs.2:
Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.“
In der Datenbank ist nun die neue PDF-Datei angelegt!
– Eigener Bericht DJ Silvan –
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