Aufgrund den Lügen, die von den Nazi-Mitarbeitern und Nazi-Richtern des Landessozialgerichts NRW abgesondert wurden, habe ich mich aufgrund der Verschachtelung für eine Spezialserie entschlossen.
Man weiß ja, dass Nazis beim Lügen generell nicht zimperlich sind!!!
Heute beginne ich mit einer Postsendung vom Landessozialgericht NRW, die angeblich nicht zugestellt werden konnte.
Hinweis: Bei dieser Serie wird aufgedeckt, das eine Absprache zwischen den Nazis beim Jobcenter Köln, Sozialgericht Köln und den Nazis beim Landessozialgericht NRW stattgefunden hat und die Lüge mit der Postsendung, die angeblich nicht zugestellt werden konnte, reine Taktik für einen Ablehnungsbeschluss ist!!!
Dazu zählen noch rückdatierte Schreiben und andere Dinge.
Ziel und Zweck der Ablehnung ist, das die Nazis erst gar nicht auf den Inhalt meiner Klage eingehen müssen, sonst müsste das Jobcenter Köln alles nachzahlen und natürlich die Leistungen weiterzahlen!
Mit dem Artikel vom 07.02.2016 berichtete ich bereits über den missglückten Täuschungsversuch eines Scheinbeschlusses vom Sozialgericht Köln, rückdatiert auf den 16.12.2015, der als sog. Förmliche Zustellung am 04.02.2016 im Briefkasten erst eingeworfen wurde.
Mit meinen Artikel vom 18.12.2015 habe ich bereits das Lügenschreiben von Nazi-Richter Becker veröffentlicht, worin er behauptet hat, dass eine Postsendung nicht zugestellt werden konnte.
Darauf hatte ich zweimal das Landessozialgericht NRW angeschrieben, am 14. und am 17.12.2015, wobei ich eine Kopie des Briefumschlages verlangte, mit den entsprechenden Vermerk vom Briefträger, das mir überhaupt nicht zugesendet wurde.
Der Grund, warum ich das Landessozialgericht NRW zweimal innerhalb kürzester Zeit angeschrieben habe war, dass ich zwischendurch noch ein Schreiben am 16.12.2015 bekam.
Das beweist, dass die beim Landessozialgericht NRW durchaus in der Lage sind, am selben Tag, nachdem von denen ein Schriftstück verfasst wurde, mir das per Fax zuzusenden!!!
Hier erstmal das Schreiben vom Landessozialgericht NRW:
In meinem Schreiben vom 17.12.2015 (siehe Artikel vom 18.12.2015) hatte ich denen eine Frist bis zum 23.12.2015 gesetzt, mir die Kopie des Briefumschlages zu zusenden, andernfalls gilt das mit der Nichtzustellung der Postsendung als Lüge!
Wie erwartet wurde mir innerhalb der Frist nichts zugesendet, weder per Fax noch per Post!!!
Am 05.01.2016 wurde allerdings folgendes per Fax zugesendet, beginnend mit dem Anschreiben:
Jetzt stellen sich mir direkt zwei Fragen:
1. Warum schickt mir das Landessozialgericht NRW ein Schreiben, das auf den 21.12.2015 datiert ist, erst am 05.01.2016 per Fax, obwohl die nachweislich in der Lage sind, mir das auch schneller zuzufaxen?
2. Warum ist in der Anlage vom Schreiben ein Schreiben vom 02.12.2015 mit beigefügt worden, das mir bereits schon mal am 16.12.2015 zugefaxt wurde?
Die Antwort ist ganz einfach.
Am 17.12.2016 hatte ich die Bearbeiterin Nicole Sobbota beim Landessozialgericht NRW angeschrieben und den Briefumschlag angefordert.
Weil das mit der Postsendung eine glatte Lüge ist, haben die mir nochmals den selben Schreiben zugesendet und weil die Nazis nicht wussten, wie die auf meine Schreiben reagieren sollen, haben die nachdem eine Entscheidung getroffen wurde, ein Schreiben rückdatiert und einfach am 05.01.2016 mir zugefaxt!!!
Äußerlich sollte es wieder so aussehen bzw. den Eindruck erwecken, dass es wieder nicht per Post in den Briefkasten zugestellt werden konnte.
Aber die sind mit keiner Silbe im Anschreiben vom 04.01.2016 darauf eingegangen, als die mir das per Fax zugesendet haben.
Fakt ist, die benutzen die Lüge, das ang. die Post nicht zugestellt werden kann nach belieben als Waffe für deren Vorteil!!!
Womit die nicht gerechnet haben, ist meine strategische Vorgehensweise 🙂
Hier mein Schreiben als Antwort darauf:
Einen Tag später habe ich den Ablehnungsbeschluss bekommen, den ich in der nächsten Veröffentlichung zeige und behandle das Thema, wie die Nazis systematisch Fakten und Beweise ignorieren!
– Eigener Bericht DJ Silvan –
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