Dr. Knut Hollaender, auch Einstein junior genannt, verfügt über einen IQ von 666 😉 und ist in der Lage, nur anhand von ungeprüften Gerichtsakten in einer Räumungssache auf die psychische Gesundheit bzw. eine psychische Krankheit der illegal, kriminell und gewaltsam ohne Gerichtsbeschluss vor 1,5 Jahren zwangsgeräumten Mieterin Gülay D. zu schließen.
Die Gerichtsakten sind von 2013 und 2014.
Das „Gutachten“ Hollaenders vom November 2016 wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Zur Vorgeschichte:
Ich (Gülay D.) recherchierte (ganz legal) ab Ende 2012 hochbrisante Informationen über die CIAntology-Sekte (Scientology) und reichte diese weiter.
Es folgten zeitnah als Disziplinierungs- und Vergeltungsmaßnahmen jahrelang u. a. Gangstalking, körperliche Übergriffe, Rufmord, zahllose Scheinverfahren, darunter mehrere bisher erfolglose Mollathisierungsversuche (Zwangspsychiatrisierungsversuche) mittels sog. „Betreuungsverfahren“.
Im Juni 2015 erfolgte die kriminelle Zwangsräumung der Kölner Wohnung unter dem Namen der 97jährigen Eigentümerin Käthe Mertens als Klägerin, jedoch betrieben von der Hausverwaltung Gewobau, Köln, Werner Dietz und Simone Heimbach.
Der kriminelle „Richter“ am Amtsgericht Köln Bernhard Moch und die Frankfurter Bankerin und Nicht-Juristin Dr. Katharia Potthoff, damals gleichzeitig angestellt bei General Electric FFM und nie in Köln vor Ort, bestellen in der Räumungssache Az. 216 C 46/14 Rechtsanwältin Dr. Maren Schlimm als „Prozesspflegerin“, da mir ohne Rechtsgrundlage eine Prozessunfähigkeit unterstellt wird.
Dr. Schlimm, siehe Bild unten, ist jedoch in keinster Weise an einer Sachaufklärung interessiert, sondern versucht fanatisch, mich unzählige Male zu einer unerwünschten psychiatrischen Begutachtung zu überrumpeln.
Auch nach der Wohnungsräumung wird die kriminelle Farce fortgesetzt, diesmal am Landgericht Köln.
Die Zusendung aller ungefragt verfassten Anwaltsschreiben sowie die Erwiderungen des Landgericht Köln erfolgt durch Familie Schlimm stets per E-Mail und stets o h n e Gerichtssiegel, Beglaubigung oder Unterschriften.
Zwischenzeitlich wurde Dr. Maren Schlimm zum 01.06.2016 von Justizminister NRW Thomas Kutschaty (zunächst ohne richterlichen Vorbereitungsdienst) vermutlich für besonders treue Dienste als Prozesspflegerin zur Richterin in Essen-Borbeck (Kutschatys Wahlkreis) befördert.
Dort ist sie inzwischen – nach zwei Monaten Dienstzeit und 37jährig – zur stellvertretenden Direktorin aufgestiegen.
Dort heißt sie nun Dr. Katrin Schlimm, siehe Auszug aus dem Geschäftsverteilungsplan unten.
Aktueller Stand (16.11.2016) in o.a. Räumungssache 1 S 61/15 Landgericht Köln, 1. Zivilkammer Honnen/Klein/Juffern:
Maren bzw. Katrin Schlimms Aufgaben als „Prozesspflegerin“ hat ihr Vater Rechtsanwalt Klaus Schlimm übernommen.
Beide haben – ohne die Zustimmung der Mandantin – o.a. Akten- „Gutachten“ beim Psychiater Hollaender beantragt.
Richter Norbert Honnen liegt dieses nun seit einigen Tagen vor.
Hollaender und Schlimm weigern sich, mit mir zu kommunizieren.
Eine mehrfach und mit Nachdruck beantragte Akteneinsicht (vor Gutachtenerstellung) wurde von Richter Norbert Honnen einfach verweigert. Fortsetzung folgt!
Auszug aus dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Essen-Borbeck (Wahlkreis des Justizministers Thomas Kutschaty), 1. Änderung August 2016:
8. Richterin am Amtsgericht Dr. Schlimm
d) Entscheidungen in den zu dem Dezernat des Direktors des Amtsgerichts Heimeshoff gehörenden Verfahren, wenn dieser von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen oder abgelehnt worden ist.
III. Vertretungsregelung
1.Direktor des Amtsgerichts Heimeshoff durch Richterin am Amtsgericht Dr. Schlimm, nachrangig durch Richterin am Amtsgericht Karsten.
Die Darsteller in diesem Schmierenstück:

Dr. Knut Hollaender, Servatiusweg 19-23, 53333 Bornheim, Tel.: 02222-939067

Rechtsanwalt Klaus Schlimm & Rechtsanwältin Dr. Maren Schlimm in Köln bzw. Richterin Dr. Katrin Schlimm Amtsgericht Essen

Thomas Kutschaty, SPD, Justizminister NRW
Und noch einer der mir regelmäßig zugesandten „Gerichtsbeschlüsse“, hier der „Beweisbeschluss“ vom 03.06.2016, (Gutachterbestellung) Seite 2, ohne Gerichtssiegel oder Beglaubigung, erhalten per E-Mail von Rechtsanwalt Klaus Schlimm:

– Bericht von Gülay D. –
Ergänzung und Anmerkung von DJ Silvan:
Zuerst einmal habe ich hier die komplette Korrespondenz von der Rechtsanwaltskanzlei Schlimm mit dem Scheinbeschluss von der Firma Landgericht Köln als PDF-Datei:

Wenn man sich den Inhalt etwas genauer ansieht, steht in den Schriftstücken „D. gegen Mertens“, ausgenommen das Schreiben von der Gegenseite (Rechtsanwältin Eckert)!
Das bedeutet, dass Mertens demnach die Beklagte ist und laut den Angaben die Beklagte begutachtet werden soll.
Obwohl die Begutachtungsbemühungen sich gegen Gülay D. richten, um sie zwangspsychiatrisieren zu können, haben die mit den Schriftstücken bewiesen, dass u.a. der anonyme Schreiber/die anonyme Schreiberin von der Firma Landgericht Köln eher eine Begutachtung nötig hat.
Alleine schon deswegen, weil man mit einer Begutachtung nicht zwangsläufig feststellen kann, in welcher psychische Verfassung man vor über einen Jahr gewesen ist!
Mit den fehlenden Stempel und Unterschrift von einer Justizbeschäftigten, liefern die somit den Beweis, welche Absicht damit bezweckt werden soll und das die Sache einfach zu heiß ist!!!
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