Bevor ich zum zweiten Teil meiner Serie komme, möchte ich ein Thema noch mal aufgreifen, was ich in der Vergangenheit schon einmal mit dem Film „I wie Ikarus“ getan habe, bezüglich das Experiment von Stanley Milgram, bekannt unter Milgram-Experiment.
Dazu habe ich wieder einen „Film“ in meiner Mediathek verlinkt, mit dem Titel, „Experimenter“.
In dem berühmten Milgram-Experiment von 1961 geht es um die Obrigkeitshörigkeit der freiwilligen Probanten, die an der Studie teilnehmen.
Dazu wurde für die Lehrerprobanten Milgram’s Mitarbeiter als Schülerproband eingesetzt, dem die Studie galt, um zu sehen, in wie weit der Lehrerprobant in dem Experiment gehen würde und dem vermeintlichen Schülerprobanten Elektroschocks verpassen.
Die Aufgabe war, dass der Lehrerprobant zuerst die passende Wörterpaare vorliest und danach muss der Schüler zum jeweiligen Wort dessen richtiges Wort sagen.
Bei falscher Antwort muss der Lehrerprobant dem vermeintlichen Schüler einen Stromschlag verpassen, zumindest glaubt er das, dass er dem „Schüler“ einen Stromschlag verpasst.
Dazu wurde eine Apparatur aufgebaut, dessen Stromskala von 15 Volt bis 450 Volt reicht und dessen Erhöhungsschritt bei 15 Volt liegt.
Das Ergebnis ist, das fast alle bis ans Ende gingen und ab einer bestimmten Spannung der vermeintlicher Schülerprobant zu schreien anfing und sagte, das er nicht mehr kann und nicht mehr mitmachen möchte.
Und ab einer bestimmten hohen Spannung gab er keinen Laut mehr, wobei man annehmen müsste, dass der „Schüler“ nicht mehr lebt oder zumindest bewusstlos ist!
Ich wünsche euch viel Spass mit dem Film.
Der Film dient auch dazu etwas zu lernen, wie beeinflussbar bzw. manipulierbar die Personen in einer Gesellschaft sind und man kann daraus eine interessante Parallele zu der heutigen Situation in der CORONA-Diktatur sehen, anhand von Maskenträger und Diejenigen, die sich freiwillig die Todesspritze (Irrtümlich Impfung genannt) geben lassen!!!
Anmerkung: In dem Film wird William Shatner erwähnt, der in einer TV-Verfilmung mitgespielt hat, worin es um dieses Experiment ging.
Der Film heißt, „The Tenth Level“ und wurde nicht auf Deutsch synchronisiert und eher totgeschwiegen!
Damit komme ich zum zweiten Teil der Serie, beginnend mit dem Eilantrag und Klage zur vorläufigen Bewilligung und Zahlung der SGB II-Leistungen.
In der Anlage habe ich nur einen Teil von meinem Erstantrag auf SGB II-Leistungen beigefügt, da es sonst zu viele Seiten wären, die ich zufaxen müsste, was sich hinterher auch als Fehler erwiesen hat, wegen den Lügen der echten Nazis von der amerikanischen BRD-Firma.
Gleich gehe ich weiter darauf ein.
Zuerst möchte ich schildern, was der Unterschied zwischen dem Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist und die dazugehörige Klage.
Der Eilantrag ist mit einer Klage verbunden.
In dem Eilverfahren unter Sozialrecht gilt erstmal nur um zu prüfen, ob beim Antragssteller (Kläger) eine Notlage eintreten kann bzw. bereits schon Gefahr im Verzug besteht oder nicht!
Zu meinen Eilantrag mit Klage hatte ich noch eine Ergänzung beigefügt, nachdem ich die Eingangsbestätigung bekommen habe:
Zusammenfassend habe ich bewiesen, das man gar keine Chance hat, einen Antrag bei der Firma Jobcenter Zeven zu stellen!
Anträge werden unterschlagen bzw. einfach nicht bearbeitet und ich darf praktisch mit denen nicht kommunizieren…
So, zu meinem Eilantrag fasse ich jetzt die wesentlichen Punkte zusammen, die beweisen, dass eine Notlage eintritt bzw. teilweise bereits Gefahr in Verzug besteht:
– Fristlose Kündigung des Mietvertrages droht und damit die Obdachlosigkeit!
– Ich bin nicht krankenversichert, das für einen Diabetiker verhängnisvoll sein kann!
– Kein Geld zum Leben!!!
Wie bereits geschrieben, wird im Eilverfahren nur der Punkt geklärt, ob eine Notlage eintritt bzw. bereits Gefahr im Verzug besteht oder nicht.
Im normalen Verfahren wird dann geklärt, ob meine Beantragung auf SGB II gerechtfertigt ist und ich die Voraussetzung für dessen Bewilligung erfülle.
Hier ist nun der Ablehnungsbeschluss… ja, ihr habt richtig gelesen – ABLEHNUNGSBESCHLUSS:
Ich muss echt sagen, einen besseren Beweis für einen gezielten Mordanschlag kann man nicht bekommen!
Inhaltlich fehlt komplett die eigentliche Ablehnungsbegründung zum Eilantrag und zwar, warum bei mir keine Notlage bzw. keine Gefahr im Verzug besteht!!!
Da diese besteht, ist der Direktor (nicht Richter) GUIDO CLOSTERMANN nur auf das Thema vom Hauptverfahren einseitig in dem Eilverfahren eingegangen und natürlich wie sich das für einen echten Nazi auch gehört – dabei viel gelogen hat!
– Kontoauszug der letzten 3 Monate von meinem Bankkonto hatte ich zum Erstantrag vom 01.06.2021 mit beigefügt!
– Ich habe keine Aufforderung bekommen, irgendwelche Unterlagen noch einzureichen und wenn so eine Aufforderung existieren würde, dann hätte ich ja die Kunden- und BG-Nummer!
Denn ohne, würde kein sog. Verwaltungsakt in Gang gesetzt werden!
– Das ohne Gericht einen Antrag bei der Firma Jobcenter Zeven durchsetzbar wäre, ist nachdem ich als Ergänzung die Gegenbeweise bereits geliefert hatte, eine glatte Lüge!!!
Ich gehe davon aus, das der oberste Chef von der Firma Jobcenter Zeven HERMANN LUTTMANN den Direktor GUIDO CLOSTERMANN mit einer Immobilie, die er durch Zwangsenteignung genommen hat, oder ähnliches bestochen hat.
Am Ende möchte ich meine Erkenntnisse solcher Vorgehensweise der echten Nazis von der amerikanischen BRD-Firma im Vergleich zum Milgram-Experiment mitteilen:
Wenn so ein Experiment in Deutschland stattgefunden hätte und man würde nach den 450 Volt-Schalter einen Tötungsschalter platzieren, dann würden diese Nazi-Deutsche ohne schlechtes Gewissen und Verzögerung diesen Schalter betätigen, so ähnlich wie bei mir!!!
Ich bin echt froh, dass in Kürze hier der 3. Weltkrieg die Nazis größenteils vernichtet werden, damit sich endlich mal wieder eine Menschliche Gesellschaft bilden kann!!!!!!!
Im nächsten Teil veröffentliche ich meine Beschwerde bei der Firma Landessozialgericht Niedersachsen, wobei sich die Nazis jede menge Zeit lassen werden und höchstwahrscheinlich durch den 3. Weltkrieg überhaupt keine Entscheidung kommen wird.
Einen neuen Eilantrag auf Auszahlung habe ich auch gestellt, wobei ich die Argumente für die erste Ablehnung von vorne rein dagegen geschrieben habe.
Das Schönste ist und das wissen auch sehr wenige, dass man jederzeit wieder und wieder einen neuen Eilantrag stellen kann! 🙂
Die Entscheidung dazu erfolgt erfahrungsgemäß erst zum 19.08.2021, weil die Nazis in so was sich viel Zeit lassen, sprich vorsätzlich bis zum letzten Tag warten!!!
DJ Silvan
Nachfolgend krasse Veröffentlichungen, Infos & Nazi-Aktionen u.a. von der Kölner Nazi-Justiz, Jobcenter Köln, Polizei, BND:
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