Nach der Räumungsklage und Räumung vor einen halben Jahr, wurde Gülay D. jetzt erneut wieder die Wohnung gekündigt, um damit ein Hintertürchen aufzustoßen, womit bei Gülay D. erneut eine Zwangsbegutachtung illegitim durchgeführt werden soll!!!
In der Vergangenheit berichtete ich über Gülay D. und von den Zwangspsychiatrisierungsversuchen, die 2013 von Scientologen eingeleitet wurden.
Auch berichtete ich über die illegale Aburteilung mit dem Artikel vom 17.01.2015 und über die illegale Räumung mit dem Artikel vom 03.06.2015.
Nun habe ich von Gülay Unterlagen bekommen, die ich veröffentlichen soll.
Es handelt sich oberflächig um eine erneute Kündigung des Vermieters, die an die abgelehnte Prozesspflegerin (sog. Rechtsanwältin) Maren Schlimm geschickt wurde.
Und hier die Unterlagen:
Wie daraus zu erkennen ist, versucht man über ein Hintertürchen wieder an Gülay D. heranzutreten, damit die von den Scientologen in Auftrag gegebene Zwangspsychiatrisierung vollendet werden kann!
Hier noch die E-Mail, die von Gülay D. stammt:
Jetzt stellt sich die Frage, warum dieser Umstand, wenn ein Gefälligkeitsgutachten gegen Gülay D. bereits erstellt wurde? – Siehe Artikel vom 19.05.2014.
Eine Vermutung wäre, da das Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Köln zu dem Zeitpunkt lief, als der Amtsgerichtspräsident Henning Banke noch anonyme Geschäftspläne herausgebracht hatte und seinen sog. Gesetzlichen Richter nicht erkennen konnte, damit alles ungültig ist.
Ich hatte das alles in meiner Veröffentlichung mit dem Titel „Keine gesetzlichen Richter in der Kölner Nazi-Justiz“ (zu finden unter „Archiv von DJ Silvan“ in der Menüleiste) raus gebracht und offensichtlich möchte jemand die Sache wasserdicht machen, indem eine erneute Zwangsbegutachtung getätigt wird!
Die Frage ist nur, wie und wer hat bei welchem Gericht ein erneutes Betreuungsverfahren angeregt?
Oder wird das Gericht jetzt ganz ausgelassen?
Im Schreiben ist von einer 10. Zivilkammer die Rede, die sich beim Landgericht Köln befindet.
Das Problem was die Nazis bei der Kölner Nazi-Justiz haben ist, das Gülay D. sich nach der Zwangsräumung in Köln abgemeldet hatte und sich nirgendwo angemeldet hat.
Somit ist kein Gericht mehr für sie zuständig, solange es keinen Tatort gibt!
Gut, ausgenommen ist natürlich das Amtsgericht I in Berlin bei Zivilsachen.
Aber dort wurde kein Betreuungsverfahren eingeleitet und die neue Betreuungsstelle Kreis Pinneberg, die an Gülay D. vor kurzem herangetreten ist, weigert sich auf ihre Frage – wer den Auftrag hierzu erteilt hat – Auskunft zu geben!!!
Weitere Infos kann man aus der E-Mail von Gülay entnehmen:
Wahrscheinlich wird das noch illegal vom Amtsgericht Köln aus gesteuert, weil der Amtsgerichtspräsident Henning Banke der einzige ist, der die Interessen der Scientologen durchsetzen kann.
Gülay D. war zuletzt in Köln gemeldet und hat immer noch die Prozesspflegerin an der Backe!
Vermutlich lässt Hr. Banke nach außen hin die Sache so aussehen, das eine vermeintliche Beschwerde beim Landgericht Köln in Bearbeitung ist und somit kann man die andere Zuständigkeit des Amtsgerichts I in Berlin umgehen.
Allerdings hat das Landgericht Köln ein Problem, die können keine Zwangsbegutachtung durchführen lassen!
Laut deren Geschäftsverteilungsplan (GVP) 2016 sind die nur dafür zuständig und ich zitiere,
„Die Beschwerden gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts Köln in Verfahren
aus den Bereichen Familienrecht (insbesondere Vormundschaft, Pflegschaft, Sorgerecht, Annahme als Kind), Ehemündigkeitserklärung, Betreuung und Personenstandsrecht…“.
Zu finden ist das unter 1. Zivilkammer (mit der 10. Zivilkammer als Vertretung) auf Abschnitt B (Zivilkammern zweiter Instanz) bei 1. Zivilkammer (Abt. 1) – c).
Hier ist der GVP vom Landgericht Köln, einfach nachschlagen auf Seite 46:
Das ist wieder ein Beweis, wie die Nazis bei der Kölner Nazi-Justiz Gesetze und Bestimmungen umgehen bzw. brechen und damit habe ich wieder eine Verschwörung mit einem Geschäftsverteilungsplan aufgedeckt! 😉
Übrigens ist das auch der Grund, warum die Betreuungsstelle Kreis Pinneberg Gülay keinerlei Auskunft darüber gibt, wer denen ein Auftrag erteilt hat!!!
Und noch etwas, da das Landgericht Köln entgegengesetzt des Geschäftsverteilungsplan 2016 jetzt Betreuungsverfahren wie in der ersten Instanz beim Amtsgericht bearbeiten, indem ein Zwangsgutachten in Auftrag gegeben wurde, ist somit der Geschäftsverteilungsplan 2016 damit zunichte gemacht worden!!!!!!! 🙂
Somit kann auch jeder mit den Beweisen beim Verwaltungsgericht alle Beschlüsse, Urteile etc. in diesem Jahr aufheben lassen.
Begründung – siehe Expertise in meiner Veröffentlichung mit dem Titel „Keine gesetzlichen Richter in der Kölner Nazi-Justiz“!
– Bericht von DJ Silvan –
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