Sieh an, sieh an, wieder ein Strafbefehl.
Ich kenne jemanden, der würde jetzt ironischer Weise sagen, „Wie unerwartbar“!
In der Vergangenheit hatte ich bereits geschrieben, das die Nazis von der Kölner Nazi-Justiz nicht anders können, als nur Strafbefehle gegen mich zu erlassen, da es das beste Werkzeug ist, jemanden zu kriminalisieren!!!
Man braucht da niemanden irgendeine Straftat nachzuweisen und egal um was es sich handelt, die sagen nur Straftat und setzen die Strafe fest.
Hier erstmal der Gelbe Brief:

Und der Strafbefehl:

Nun lesen wir mal nach, was meine fiktive Person alles so an Straftaten begangen haben soll, denn immerhin habe ich keine Anklageschrift dazu bekommen!
So, die Straftaten setzen sich aus Fälle 1, 3-8, Fall 2 und Fall 9 zusammen.
Tja, im Strafgesetzbuch gibt es aber keine Straftat „Fall“ oder „Fälle“!!!
Und für den Fall der Fälle, falls ich früher aus der JVA rauskomme, ziehen die Nazis der Kölner Nazi-Justiz eine neue braune Masche ab, indem ich keine Anklageschrift bekomme!
Man kann also wie immer ausschließlich nur von Lügen als Anklagepunkte ausgehen!!!
Nun komme ich zum nächsten Punkt und zwar zu der örtlichen Zuständigkeit.
Laut Strafbefehl soll der Wohnort der fiktiven Person in Bergisch Gladbach sein.
Nehmen wir mal an, es stimmt so, dann wäre das Amtsgericht Bergisch Gladbach für die fiktive Person zuständig, was schon alleine der Hauptverhandlung entgegenstand!
In der Ladung stand sogar, derzeitige Anschrift JVA-Remscheid usw., womit das Amtsgericht Remscheid zuständig wäre!!!
Nächster Punkt – Der Pflichtverteidiger wurde auch nicht bei dieser Geschäfts-Nummer mit einem Beschluss festgelegt, geschweige denn, dass ich vorher über meine fiktive Person gefragt wurde.
Auch wenn ich zurück geschrieben hätte, dass ich den Pflichtverteidiger ablehne, hätten die das einfach ignoriert.
Also warum der Umstand mit der Nachfrage und den Beschluss machen… 😉
Das hat auch den Vorteil mir auf den schnellsten Weg über die fiktive Person eine Gefängnisstrafe reinzudrücken, was ohne Verteidiger laut StPO §407 im Strafbefehl nicht geht!
Na gut, gegen die Natürliche Person geht es auch nicht, aber welch einem Nazi bei der Kölner Nazi-Justiz interessieren schon solche Nebensächlichkeiten?!
Damit komme ich zum Bewährungsbeschluss, der mit dabei war.

Was fällt euch da auf? Fehlen nicht ein paar wichtige Angaben?!
Wer ist der Verurteilte???
Denn gegen einen Angeklagten kann man keine Bewährung auferlegen!!!
Was ist mit der Rechtsmittelbelehrung?
Da kann man sehen, dass die Nazis mich schnell wieder im Gefängnis haben wollen!!!!!!
Das war’s erstmal, Antwortschreiben werde ich so schnell wie es geht hier veröffentlichen.
Erfahrungsgemäß wird so was ignoriert, allerdings werde ich das Antwortschreiben auch etwas anders gestalten, sprich nicht mehr auf eine Zurückweisung beschränken.
Dazu habe ich mich von Dennis Ingo Schulz (thetrueassociation07) auf YouTube mit seine Beiträge „Better Call Schulz“ inspirieren lassen, der es nun auch in die Bild- und Berliner Zeitung (Lügenpresse) geschafft hat. 🙂
– Eigener Bericht DJ Silvan –
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