Wie im vorigen Artikel bereits angedeutet, hat man mich laut Haftbefehl wegen einer Freiheitsstrafe nach StPO §457 verhaftet hat und nicht so wie es im Haftbefehl drinsteht, wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe nach StPO §459e, das ein Unterparagraf von StPO §459 ist, der wiederum auf die Justizbeitreibungsordnung von 1937 (ein Nazigesetz) verweist!
Als ich in das Gefängnis im Konzentrationslager (Polizeiwache Köln-Kalk) deportiert wurde, hat man mir am nächsten Tag, sprich also am 23.02.2015 (Achtung Kabbalistische Zahl „23“) illegal, gegen meinen Willen und ohne einen plausiblen Grund Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht!!!
Als ich zuvor einen SS-Gestapo-Söldner (irrtümlich auch Polizist genannt) erklärt habe, das ich nicht die Juristische Person bin, sondern die Natürliche Person mit den Familienname Ubl sei und mich aus der Wohnung illegal entführt hat, dessen Namenschild gleich lautet (siehe Foto unten), hat der Polizist gesagt, das seine Kollegen mich kennen würden!
Ist natürlich gelogen, allerdings kennt man das auch nicht anders von den Nazis!!!!!!
Man kann auch von einem Schwein nichts anderes erwarten, als das er grunzt.
Übrigens, das mit den Fingerabdrücken war das zweite Mal!
Das erste Mal wollte jemand meinen Bruder und mir vor ca. 10 Jahren die NSU-Morde anhängen, indem ein anonymisierter Anrufer (der sich selbst „Der blaue Reiter“ nannte) behauptet hatte, mein Bruder und ich hätten Sprengstoff gelagert und ich hätte angeblich die Nagelbombe auf der Keupstr. in Köln-Mülheim gezündet!
Diese Anschuldigung konnten entkräftet werden, da auf dem Foto der Überwachungskamera ein dünner Typ mit Baseballmütze zu sehen war und ich Korpulent bin, wobei ich bei der Befragung von den Ermittlern zum ersten mal froh war, das ich ein korpulenter Mensch bin 😉
Aber zurück zu den anderen Terroristen.
Ein Hr. Neukemper (?) und ein Hr. Wolf im Konzentrationslager (Polizeiwache Köln-Kalk) haben diese illegale ID gemacht, wobei ich die rechtliche Grundlage wissen wollte.
Dazu benannte man mir die StPO §81b, das seit den Bereinigungsgesetzen kein Geltungsbereich mehr hat und somit ungültig ist!!!
Kurzum, die haben keinerlei rechtliche Grundlage dazu, gegenüber einen Preußischen Staatsbürger und nicht Reichsbürger, eine hoheitliche Handlung vorzunehmen!!!!!!
Nun stellt sich die Frage, was die KZ-Mitarbeitern mit meinen digitalisierten Fingerabdrücken machen wollen?
Der Nazichef von der Kölner Nazi-Justiz Henning Banke hat auch bestimmt schon irgendwelche Ideen?!
Per „COPY“ und „PASTE“ kann man bestimmt so was in irgendwelche Ermittlungsunterlagen einfügen und dann steht irgendwann das SEK vor meiner Tür und diesmal nicht nur mit einer Schusswaffe, die auf mich gerichtet sein wird, sondern mehrere und bestimmt ist auch jemanden dabei, der einen nervösen Zeigefinger hat und abdrückt!!!
Allerdings kann ich darüber nur Vermutungen anstellen!
Bei der Naziterroraktion am 22.02.2015 kann man sehr leicht die Verbindung zu Hr. Banke nachweisen, durch den Rechtspfleger Joachim Thielcke, der mal direkt Hr. Banke unterstellt war, siehe Datenbank PDF-Unterlagen bezüglich der illegalen Aburteilung wegen Volksverhetzung.
Nun gehe ich noch genauer zum Namensschild bei meiner Wohnungstür und auf das ganze Prozedere ein.
Als ich illegal deportiert wurde, hat der BND-Mitarbeiter, der von sich behauptete, dass er Polizist sei, sich unterwegs mächtig ins Zeug gelegt und die Nazi-Kollegen gegen mich aufgehetzt!
Da kamen u. a. Lügen rüber, das an meine Tür angeblich etwas von „BRD GmbH“ stehen würde!!!
Aber seht selbst, ob es stimmt:

Im Internet gibt es Informationen, wobei gesagt wird, dass nach (internationalen) Handelsrecht (UCC) diese Nazis erst dann etwas machen können, wenn man sich konkludent darauf einlässt!
Hätten die Nazis bei der illegalen Wohnungsdurchsuchung einen Personalausweis oder Reisepass von meiner Juristischen Person gefunden, so hätten die ein Nachweis, das es ein Handelsvertrag mit der Juristischen Person gibt und das was die gemacht haben, dann fast alles Rechtens wäre.
Allerdings haben die rein gar nichts und die Maßnahmen waren komplett illegal und terroristisch!!!
Um das zu umgehen behaupteten die einfach, dass die mich kennen würden bzw. versucht haben, das Recht mit der Schusswaffe durchzusetzen!
Also verlasst euch nicht mehr darauf, was euch bezüglich den Handelsrecht gesagt wird, wir befinden uns spätestens ab diesem Jahr im Schatten der Nazi-Terroristen, wobei die Bezeichnung „Willküraktion“ eher eine Verschönigung/Verharmlosung der tatsächlichen Situation ist.
Niemand ist mehr sicher, weil wir es haben soweit kommen lassen!!!!!!
Meine Meinung nach werden in Kürze friedliche Lösungen nicht mehr möglich sein, um daraus zukommen!!!
Ein Beispiel dazu, werde ich in einer meiner Veröffentlichung bringen, falls ich nicht wieder von den Nazi-Terroristen deportiert oder sogar umgebracht werde!
Zuletzt noch die Pläne von der Kölner Nazi-Justiz:
Das diese Naziterroraktion stattgefunden hat, liegt auch daran, das ich die Pläne vom Nazi-Chef Henning Banke durchkreuzt habe!
Er hat zwei Ersatzfreiheitsstrafen gegen mich illegal nach den verbotenen Nazigesetzen umsetzen lassen, wobei die erste Strafsache wegen Volksverhetzung fehlt, worin er als Richter mich da illegal abgeurteilt hatte!!!
Bei der ersten illegalen Verhaftung am 12.12.2014 hat man mich als Mensch verschleppt, da ich mich den Polizisten als Mensch zu erkennen gab!
Ein Mordversuch auf mich, in der JVA Köln-Ossendorf, ist nicht gelungen!!!
Bei der zweiten Verhaftung hofften die, das ich lange genug in der JVA bleiben würde, damit ich zur Aburteilung zum Amtsgericht Köln verschleppt werde und ich dann über Jahre, Jahrzehnte oder Lebenslänglich im Knast verrotten soll!
Auch diesen Plan habe ich vereitelt, da ich schnell wieder ausgelöst wurde!!!
Die Nazis fürchten nun die Konsequenzen, da die es mehrfach zu weit getrieben haben und der Mordversuch schon eine Verzweiflungstat darstellt!
Im Grunde genommen kann man die Naziterroraktion als zweiten Mordversuch ansehen, da die Wissen, das ich Diabetiker bin und so eine Aktion meinen Zuckerspiegel in die Höhe treibt, so das ein möglicher Organversagen eintreten kann, das zum Tode führt!!!
Ein echter Polizist würde sich der Situation entsprechend verhalten, die erforderlich ist und ein Haftbefehl bezüglich Ersatzfreiheitsstrafe wegen Beleidigungen mit einer Schusswaffe durchzusetzen, rechtfertig diese Handlung überhaupt nicht!
Und was der eigentlicher Hintergrund ist, da braucht man sich nur die Beweisaufnahme anzuhören!!!
Anmerkung: Bezüglich Haftvermeidung hätten die Naziterroristen (also die selbst behaupteten Polizisten) mir das Geld holen lassen bzw. bereits in Köln-Kalk mir ein Telefonat gewähren lassen müssen, wobei ein Konzentrationslagermitarbeiter (Polizist der Polizeiwache Köln-Kalk) mir sagte, das es mit dem Telefonanruf nur in Filmen geben würde und das Recht in Wirklichkeit niemanden zusteht!!!!!!
Fazit:
Plan A und Plan B hat nicht funktioniert, dann kommt wahrscheinlich bald Plan C, wobei man mir irgendetwas unterschieben wird und ich zumindest entweder vom SEK o. Ä. abgeknallt werde oder in U-Haft gehe, damit die mich von dort aus zur Aburteilung verschleppen werden!!!!!!
Allerdings muss ich auch mit anderen Dingen rechnen, weil es ansonsten zu offensichtlich ist, da ich deren Pläne bis jetzt zum größten Teil richtig erraten habe!
– Eigener Bericht DJ Silvan –

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