Bevor ich zum Kern vom Thema komme, der in der Überschrift steht, möchte ich zuerst eine Auflistung der Begründungen vom Jobcenter Köln machen, das zum Wegfall der Leistung führte und zu der Ablehnung der Weiterbewilligung.
Hinweis: Wenn man den jeweiligen Ausschnitt anklickt, gelangt man in der Gesamtansicht!
Begründung Nr.1, „Wegfall der Hilfebedürftigkeit“:
Begründung Nr.2, „Umzug und dadurch Änderung der Zuständigkeit“:
Begründung Nr.3, „Nichterreichbarkeit und Aufenthalt außerhalb der Erreichbarkeitsanordnung“:
Und jetzt aktuell – durch einen gefälschten Eintrag – Begründung Nr.4, „Abmeldung bei der Meldestelle, von Amts wegen“:
Da kann man sehen, dass die Nazis beim Jobcenter Köln sich nicht entscheiden können!
Nun betrachten wir mal den Eintrag etwas genauer und überprüfen dabei, ob die Angaben so stimmen oder ob es sich um eine Fälschung handelt.
Als erstes fällt mir auf, das da „Vermerk bearbeiten“ steht und es keine reguläre Abfrage ist.
Mit anderen Worten, die Fälschung wurde in der Eile gemacht und eine Bearbeiterin Kathrin Claußnitzer taucht da auf, was ich allerdings bezweifle, das die Wirklich diesen Eintrag gefälscht hat.
Die Begründung, bei der Aufhebungsaktion am 20.10.2014, das ich ang. bereits schon im Knast gewesen sein soll, tauchte im Zusammenhang auch ein Schriftentwurf von Fr. Claußnitzer auf.
Allerdings habe ich hinterher über zwei Ecken erfahren, dass die Nazi-Schlampe und ehem. Fallmanagerin Bettina Schulte-Huermann hinter dem Eintrag im Computer steckte!!!
Damit komme ich zum Erstellungsdatum von der vermeintlichen Eintragung.
Angeblich wurde die Eintragung am 22.03.2016 vorgenommen.
Frage, warum findet man die Aussage, dass ich am 24.07.2015 von Amts wegen abgemeldet wurde, nicht in den sog. Ablehnungsbescheid vom 22.06.2016 wieder?
Antwort: Dieser Grund wurde erst nach dem 22.06.2016 erschaffen (aus dem Arsch gezogen)!
Und vor allem, als der Grund mit dem Umzug angegeben wurde, behaupteten die sogar, dass ich mich selbst abgemeldet hätte (siehe Begründung Nr.2)!!!
Wenn man davon ausgehen würde, das die Angabe im Vermerk so stimmt, warum haben die Nazis vom Jobcenter Köln nicht die entsprechende Bescheinung als Beweis mit beigefügt?
Und vor allem, warum haben die das nicht bereits bei der ersten Aufhebung angegeben???
Im Übrigen hebt man den Wohnsitz nach BGB §7 mit den eigenen Willen auf!
Beweis, hier ein Auszug aus dem staatlichen BGB:
Nun, den Willen habe ich bis jetzt nicht gezeigt!!!
– Eigener Bericht DJ Silvan –
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